
Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen
IMPRESSUM
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Ultimative Freizeiten
Wassilikos Nikolaos
Putzbrunnerstraße 355
81739 München
Deutschland
Telefon: 0151-230 330 60
Erreichbar von 9:00 bis 19:00 Uhr
E-Mail: ultimative.freizeiten@gmx.de
Handelsregister: Amtsgericht München, HRA 106932
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 311913999
Alle Fotos auf der Website, wurden vom Fotografen „Frank Prekratic“ erstellt.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Anmeldungen oder Buchungen, die über die WANI Wassilikos Nikolaos e.K./Ultimative Freizeiten, nachfolgend „Veranstalter“genannt, durchgeführt werden.
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Bitte lesen Sie die Teilnahmebedingungen vor der Anmeldung sorgfältig durch.
Für Fragen stehen wir jederzeit telefonisch unter 01727521090 oder per E-Mail an ultimative.freizeiten@gmx.de zur Verfügung.
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1.Anmeldung
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Die zu einer Freizeit erfolgt entweder über Kids Amicale des EPA online, oder direkt bei uns, die abschließende Buchung (= Anmeldung) ausschließlich direkt per Mail bei uns: ultimative.freizeiten@gmx.de.
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Mit Absenden der Anmeldung kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen Ihnen als Anmelder und dem Veranstalter zustande. Vertragsinhalt sind neben diesen AGBs, die von dem Veranstalter veröffentlichten Leistungsbeschreibung der jeweiligen Freizeit und ggfs. weitere, von dem Veranstalter vermerkte
Informationen auf dem Online-Anmeldeformular. Übersteigt die Anzahl der vorliegenden Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze, so werden die zeitlich nachfolgenden Anmeldungen auf eine Warteliste gesetzt. Jede Anmeldung wird vom Veranstalter schriftlich in Form einer Teilnahmebestätigung bestätigt. Erhalten Teilnehmer einen Wartelistenplatz anstatt einer verbindlichen Anmeldebestätigung, so werden sie vom Veranstalter gesondert darüber informiert.
Nachrückende von der Warteliste werden informiert, sobald ein Platz verfügbar ist. Bevor ein Teilnahmeplatz zugeteilt werden kann, muss jedoch erst eine Bestätigung der Annahme des Teilnehmerplatzes vorliegen. Weicht der Inhalt der angebotenen Leistung vom Inhalt der ursprünglichen
Leistungsbeschreibung ab, welche dem Vertrag zugrunde liegt, so wird der Anmeldende hiervon schriftlich benachrichtigt. Der Vertrag kommt auf der Grundlage der neuen Leistungsbeschreibung zustande, wenn Sie als Anmelder nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich widersprechen. Ein Recht auf Teilnahme besteht nicht.
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2. Zahlung
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Fur die vom Veranstalter ausgeschriebenen oder veranstalteten Programme gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:
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• Der Veranstaltungspreis ist in voller Hohe spatestens zum Datum des ausgewiesenen Anmeldeschlusses der gebuchten Freizeit auf das Konto vom Veranstalter zu überweisen.
• Die Anmeldung kommt erst mit Eingang des Kurspreises auf dem Konto vom Veranstalter zustande.
• Der Veranstalter ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, wenn sich der Anmeldende mit der Zahlung des vollständigen Veranstaltungspreises, z.B. durch mangelnde Deckung des Kontos, in Verzug befindet.
3. Rücktritt, Rückerstattung, Umbuchung:
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I.) Rücktritt:
Bei einem Rücktritt ( nur schriftlich per Email an: ultimative.freizeiten@gmx.de) von der gebuchten Veranstaltung werden folgende Stornogebühren berechnet:
• bis zu 4 Wochen vor dem geplanten Termin: 50% des Angebotspreises
• bis zu 2 Wochen vor dem geplanten Termin: 70% des Angebotspreises
• bis zu 9 Kalendertage vor dem geplanten Termin: 80% des Angebotspreises
• später als 6 Kalendertage vor dem geplanten Termin: 90% des Angebotspreises.
• später als 2 Kalendertage vor dem geplanten Termin: 100% des Angebotspreises.
• Stellt der Veranstaltungsteilnehmer eine Ersatzperson in der gleichen Alters- und Könnensstufe, so ist bei einem Rücktritt des ursprünglichen Teilnehmers nur eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € für die
Umschreibung auf den neuen Teilnehmer fällig.
• Eine verlängerte Anmeldefrist begründet keine Fristenverlängerung für eine kostenlose Stornierung.
II.) Rückerstattung
• Für nicht in Anspruch genommene einzelne Veranstaltungstage (auch wenn unverschuldet) besteht kein Rückerstattungsanspruch. Der Veranstalter wird jedoch versuchen, einen Ersatztermin anzubieten.
• Nach Beginn einer Veranstaltung, sowie bei vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung, kann ein bezahlter Betrag nicht mehr zurückerstattet werden. Sämtliche Kosten sind dann bereits in voller Höhe entstanden.
• Bei kurzfristiger Absage (unter 24 Stunden) in besonderen Härtefällen (z.B. Krankheitsfall mit Attestvorlage) bemühen wir uns um eine entgegenkommende Regelung. Es gibt aber keinen Anspruch auf Nachholtage und Geldrückerstattung.
• Die meisten Veranstaltungen sind auf eine Mindestteilnehmerzahl abgestimmt. Wird die in der Leistungsbeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Im Fall einer Absage durch den Veranstalter werden die von den Teilnehmern entrichteten Beträge in voller Höhe zurückbezahlt. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
• Sollten vom Veranstalter nur einzelne Tage einer Freizeit aufgrund von Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl kurzfristig abgesagt werden müssen, wird die Veranstaltungsgebühr anteilig für die ausgefallen Veranstaltungstage ohne Bearbeitungsgebühr erstattet, sofern es dem
Veranstalter nicht möglich ist, zeitnah einen adäquaten Nachholtermin anzubieten.
• Der Veranstalter haftet nicht bei Beeinträchtigung der Veranstaltung bis hin zum kompletten Ausfall durch Umstande der “hoheren Gewalt“ (z.B. außergewöhnliche Wetterphänomene, technische Probleme etc.) Schadensersatzansprüche entstehen nur insoweit, als sie durch die Haftpflichtversicherung vom Veranstalter abgedeckt sind.
• Der Veranstalterbehält sich vor, Veranstaltungsteilnehmer, welche die Anweisungen der Lehrer nicht befolgen und dadurch fahrlässig sich und/oder andere gefährden, von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall erfolgt keine Rückzahlung der Veranstaltungsgebühr.
• Wenn Sie vom Veranstalter eine rechtmäßige Rückerstattung beanspruchen können, teilen Sie uns dies bitte schriftlich per Post / EMail inkl. Angabe der Bankverbindung sowie des Erstattungsgrunds mit.
• Rückerstattungen erfolgen bargeldlos unter Abzug der genannten Beträge bzw. Anteile über die vom Anmeldenden angegebene Bankverbindung.
• III.) Umbuchungsgebühren: Umbuchungen sind nur auf noch offene Veranstaltungen in der selben Saison möglich und mit folgenden Gebühren verbunden:
• Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 €
• Von 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 €
• Anfragen wegen kurzfristiger Umbuchung (später als 7 Tage vor Veranstaltunsbeginn) z.B. aufgrund eines akuten Krankheitsfalles mit Vorlage eines ärztlichen Attests, versuchen wir grundsätzlich so kulant als möglich zu behandeln.
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4. Programmänderungen und Abweichungen
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• Der Veranstalter ist berechtigt, das Programm aus Sicherheitsgründen in Teilen oder ganz abzuändern oder zu stornieren, insbesondere bei mangelndem Können der Programmteilnehmer oder anderen unvorhersehbaren Umständen.
• Der Veranstalter ist berechtigt, Veranstaltungen, die nicht mit der Mindestteilnehmerzahl belegt sind, abzusagen. In Fall einer Absage durch den Veranstalter, erhält der Kunde den bereits eingezahlten Betrag
voll zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
• Sollten vom Veranstalter nur einzelne Tage einer Freizeit aufgrund von Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl kurzfristig abgesagt werden müssen, wird der Veranstalter diese, sofern möglich, zum nächstmöglichen Termin nachholen. Sollte das nicht möglich sein, wird die Veranstaltungsgebühr anteilig der ausgefallen Veranstaltungstage ohne Bearbeitungsgebühr erstattet.
• Bei nicht genügenden Teilnehmern behält sich der Veranstalter vor, Veranstaltungen bzw. Kurse zusammenzulegen.
• Bei Ausfall der kompletten Veranstaltung oder einzelner Tage aufgrund höherer Gewalt (z.B. außergewöhnliche Wetterphänomene, technische Probleme etc.) wird vom Veranstalter versucht, sofern möglich, einen Ausweichtermin anzubieten. Der Veranstalter haftet allerdings nicht bei
„hoherer Gewalt“ . Schadensersatzanspruche entstehen nur insoweit, als sie durch die Haftpflichtversicherung vom Veranstalter abgedeckt sind.
• Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungsteilnehmer, welche die Anweisungen der Lehrer nicht befolgen und dadurch fahrlässig sich und/ oder andere gefährden, von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall erfolgt keine Rückzahlung der Veranstaltungsgebühr.
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5. Haftung
• Der Veranstalter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung aller angebotenen Dienstleistungen, für eine gewissenhafte Programmvorbereitung und Abwicklung, jedoch nicht für unerlaubte Handlungen, Unterlassungen und grobes Verschulden der Erfüllungsgehilfen, wie auch nicht für unvorhersehbare Mängel, Sportunfälle, Beschädigungen, Unregelmäßigkeiten und Verlust.
• Die Teilnehmer sind über den Veranstalter weder kranken- noch unfallversichert. Es besteht eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der gebuchten Veranstaltung.
• Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
• Der Veranstalter empfiehlt generell den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für die angemeldeten Teilnehmer und deren Erziehungsberechtigten sowie den Abschluss einer privaten
Unfallversicherung. Diese können im Internet abgeschlossen werden.
• Eine Haftung durch den Veranstalter wegen eignen Verschuldens oder Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder der Erfüllungsgehilfen vor.
• Externes Personal (z.B. externe Veranstalter) sind keine Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Insofern entfällt eine Haftung durch den Veranstalter.
• Die Teilnehmer haben den Weisungen des Veranstaltungsleiters Folge zu leisten, ansonsten handeln sie auf eigene Gefahr.
• Desgleichen haftet der Veranstalter nicht bei „hoherer Gewalt“ (z.B. schlechter Witterung und technischen Probleme).
• Schadensersatzansprüche entstehen nur insoweit, als sie durch die Haftpflichtversicherung vom Veranstalter abgedeckt sind.
• Der Veranstalter haftet nicht für Eigentumsverletzungen oder -verlust von eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer sowie bei Verspätungen der Transportmittel.
• Bei Leihmaterial haftet die ausleihende Person im Falle von Beschädigung in Folge von unsachgemäßer Handhabung sowie bei Verlust für den Schaden.
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6. Beschränkung der Haftung
• Die vertragliche Haftung des Veranstalters ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
• Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so gelten diese Vorschriften auch für die Beschränkung der Haftung des Veranstalters gegenüber den
Teilnehmern. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen.
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7. Ordnungswidrigkeiten, Fehlverhalten und vorzeitiger Rücktransport von Teilnehmern
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• Bestehen bei Teilnehmern vor Beginn des Programmes meldepflichtige oder andere ernsthafte, insbesondere ansteckende, Erkrankungen, so sind die Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich zu informieren. Andernfalls wird vom Veranstalter umgehend der Rücktransport zu den Erziehungsberechtigten veranlasst. Alle Kosten und Nachteile hieraus,
gehen zu Lasten dieserTeilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigten.
• Den Anweisungen des Betreuungs- und Aufsichtspersonals ist am Veranstaltungsort und während der An- sowie Abreise seitens der Teilnehmer unbedingt Folge zu leisten. Aus der Nichtbefolgung der
Anweisungen abgeleitete Ansprüche Dritter gegen den Veranstalter gehen zu Lasten dieser Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigten.
• Der Veranstalter oder deren Betreuer sind berechtigt, bei wiederholtem und/oder vorsätzlichem Fehlverhalten eines Teilnehmers diesen von der weiteren Teilnahme des Programms auszuschließen, bei minderjährigen Veranstaltungsteilnehmern deren Erziehungsberechtigte zu verständigen
und den vorzeitigen Rücktransport zu den Erziehungsberechtigten zu veranlassen. Alternativ kann dessen unverzügliche Abholung vom Veranstaltungsort durch Erziehungsberechtigte selbst oder durch eine
von diesen autorisierte Person vereinbart werden.
• Alle im Zusammenhang mit einem vorzeitigen Rücktransport eines Teilnehmers für die vom Veranstalter entstehenden Kosten werden vom Anmeldenden unverzüglich und in voller Höhe nach Rechnungslegung
durch den Veranstalter erstattet.
• Noch nicht erbrachte Teile der vertraglich vereinbarten Leistung verfallen und können nicht gegen die Rechnung vom Veranstalter über die Kosten des vorzeitigen Rücktransports aufgerechnet werden.
8. Fotografieren und Filmen
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Mit dem Zustandekommen des Vertrages stimmen Sie der Nutzung von Bild-, Ton- und Filmmaterial für Publikations- und Werbezwecke vom Veranstalter ausdrücklich zu, es sei denn dem wurde ausdrücklich bei der Anmeldung widersprochen.
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9. Datenschutz
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Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass der Veranstalter Ihre Daten für eigene Zwecke (Werbung, Informationen über neue Angebote usw.) verwenden kann. Der Anbieter gibt Ihre Daten nicht an Dritte weiter.
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10. Sonstiges
Vertragliche Ansprüche der Veranstaltungsteilnehmer gegen den Veranstalter sind schriftlich innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsabschluss beim Veranstalter anzumelden, ansonsten sind sie ausgeschlossen.
- Die Abtretung von Ansprüchen jeder Art der Veranstaltungsteilnehmer gegenüber dem Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.
Oben Genanntes bleibt hiervon unberührt.
- Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen, soweit sie nicht schriftlich bestätigt sind.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Beteiligten ist München. Änderungen vorbehalten.
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Stand: 01.06.2022
